Betrüger und Betrügerinnen locken Menschen in der Schweiz mit vermeintlichen Jobangeboten über Messengerdienste und soziale Medien in die Falle. Unter dem Vorwand, für die Universal Job AG oder andere existierende Stellenvermittlungen zu arbeiten, versprechen sie lukrative Stellen.
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Die Opfer werden dazu verleitet, sich auf einer Plattform zu registrieren, vorgefertigte Bewertungen zu veröffentlichen und dabei Geld zu verdienen. Doch plötzlich kippt das vermeintliche Guthaben ins Minus, und man wird aufgefordert, Geld einzuzahlen, um weiterhin Einnahmen zu erzeugen.
Die verlockenden Angebote sind trügerisch
Job-Scamming bezieht sich auf raffiniert gefälschte Jobangebote, die oft hohe Geldsummen versprechen und darauf abzielen, persönliche Informationen wie Adresse, Geburtsdatum oder Bankdaten zu erhalten. Im aktuellen Fall werden Interessierte dazu aufgefordert, sich auf einer Plattform zu registrieren und anschliessend Apps, Reiseangebote, elektronische Geräte oder Hotels zu bewerten. Das Versprechen lautet, dass mit jeder Bewertung eine Provision auf das eigene Konto fliessen werde. Bevor jedoch mit den Bewertungen begonnen werden kann, müssen die Interessierten ihr Konto durch eine Geldaufladung aktivieren. Anfangs erhalten die Opfer noch geringe Provisionen, die sogar ausbezahlt werden können. Doch das ist nur Teil des Schemas, denn um weitere Rezensionen zu verfassen, wird immer mehr Geld zum Aufladen des Kontos benötigt. Letztlich stellt sich heraus, dass das Geld verloren ist, und die Opfer erhalten weder die versprochenen Provisionen noch ihr eingezahltes Geld zurück.
Vorgefertigte «Bewertungen» und rechtliche Unsicherheiten
Aktuelle Warnungen des Bundes und der Kantonspolizei Zürich vor Whatsapp-Nachrichten sind ernst zu nehmen. Wer diese Nachrichten ignoriert, läuft keine Gefahr. Wer jedoch darauf reagiert, kann erhebliche Geldverluste erleiden und muss möglicherweise sogar rechtliche Konsequenzen befürchten. Die Situation rund um die vorgefertigten «Bewertungen» wirft Fragen auf, denn es bleibt unklar, was mit den abgegebenen Bewertungen tatsächlich geschieht und ob diese echt sind oder nur ein Täuschungsmanöver des betrügerischen Schemas. Das Einlassen auf derartige Praktiken bewegt sich nicht nur in einer rechtlichen Grauzone, sondern könnte unter bestimmten Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Reputationsverlust und tägliche Belästigungen: Die Betrugswelle trifft auch Stellenvermittler hart
Die Betrugsmasche, bei der Betrüger im Namen von Personalvermittelnden Jobangebote über WhatsApp versenden, stellt für Unternehmen, die selbst Stellen ausschreiben, ein erhebliches Problem dar. Der Missbrauch des Firmennamens führt zu einem schwerwiegenden Reputationsverlust. Besonders, wenn sich täglich Personen melden, die glauben, von der Firma kontaktiert worden zu sein. Seriöse Stellenvermittler kontaktieren niemals Interessierte über WhatsApp oder ähnliche Messengerdienste.
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Tipps zur Vorbeugung von Job-Scamming
Sei wachsam, wenn Jobangebote unrealistische Gehälter für minimale Anstrengungen versprechen. Um sicherzugehen, überprüfe die Echtheit von Stellenangeboten direkt bei den Unternehmen. Sei misstrauisch, wenn Geldtransfers an unbekannte Personen verlangt werden. Im Falle von betrügerischen Anzeigen, zögere nicht, diese den Plattformbetreibern zu melden (Facebook, WhatsApp etc.). Und wenn bereits Geld überwiesen wurde, dann erstatte unverzüglich bei der Polizei eine Strafanzeige.