Auch und gerade im Internet gilt das Urheberrecht. Gerade dort ist es besonders verlockend und einfach, vom geistigen Eigentum anderer zu profitieren. Es ist mehr als nur ärgerlich, wenn sich andere mit dem Lohn unserer geistigen Mühen schmücken. Doch auch selbst können wir leicht in die Falle tappen und das Urheberrecht anderer verletzen. Wissentlich oder unwissentlich.
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Das Urheberecht – was ist das eigentlich?
Das Urheberrechtsgesetz ist dazu da, geistiges Eigentum zu schützen, sowohl in gedanklicher als auch in materieller Form. Es schützt das Werk selbst, also die konkrete Ausdrucksweise einer Idee, aber nicht die Idee selbst oder das zugrunde liegende Konzept. Ein Beispiel: Du möchtest ein Foto des Eiffelturms, das von einer bekannten Fotografin oder einem Hobbyfotografen aufgenommen wurde, für deine Website oder andere Zwecke verwenden. Wenn du das Bild ohne die Erlaubnis der Urheberin oder des Urhebers verwendest, verstösst du gegen das Gesetz. Natürlich kannst du jedoch selbst den Eiffelturm fotografieren (die Idee oder das Konzept hinter dem Foto kopieren) und dann frei über deine eigenen Bilder verfügen. Andere dürfen deine Fotos ohne deine Zustimmung nicht nutzen.
Werke im urheberrechtlichen Sinne sind
- literarische Werke, bzw. Texte jeder Art und Computerprogramme;
- Musik und Ton;
- pantomimische Werke und Tanzkunst;
- Malereien, Skulpturen, Grafiken, einschliesslich Architektur und Entwürfe solcher Werke;
- Lichtbildwerke;
- Fotografien und Filme;
- wissenschaftliche oder technische Arbeiten wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen oder Modelle.
Vorsicht bei Bildern, Fotos und Videos
Diese Werke sind gemäss dem Urheberrecht geschützt und verdienen Respekt. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit der Urheberin oder dem Urheber darfst du fremde Werke nicht nutzen. Das gilt auch für Grafiken und Illustrationen, selbst wenn sie verkleinert werden. Wenn du ein Bild bearbeitest und danach verwenden möchtest, sollte es nach der Verfremdung nicht mehr erkennbar sein.
Das bedeutet, dass Produktfotos von Herstellern für Websites oder Online-Auktionen urheberrechtlich geschützt sind, ebenso wie andere Werke, die beispielsweise als Profilfotos auf verschiedenen Nutzerkonten verwendet werden.
Die Verwendung von Videos ist komplexer. Das Einbetten auf einer Website ist in der Regel erlaubt, aber um sicherzugehen, solltest du die Urheberin oder den Urheber kontaktieren, um die genauen Rechte zu klären.
Um unliebsamen Abmahnungen zu entgehen, verwende
- ausschliesslich selbsterstellte Bilder oder Videos;
- Bilder, die nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt sind;
- kostenlose oder kostenpflichtige Bilder von Agenturen oder Bilderdatenbanken und halte dich dabei an die Lizenzbedingungen.
Auf Pixabay, Unsplash oder Pexels wirst du fündig. Oft muss nicht einmal die Nennung der Urheber erfolgen, doch eine (freiwillige) Nennung – sowie eine Spende – ist selbstverständlich gern gesehen.
Bilder sind 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers nicht mehr geschützt. Fotos, die keinen individuellen Charakter (Schnappschüsse) haben, haben eine Schutzdauer von 50 Jahren ab Erstellung.
Nächster Fallstrick: Persönlichkeitsrecht
Auch wenn du deine eigenen Bilder oder Filme gemacht hast, kann es Probleme geben, wenn darauf erkennbare Personen zu sehen sind. Hier greift das Persönlichkeitsrecht. Selbst für die Aufnahme selbst benötigst du die Zustimmung der abgebildeten Personen. Wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden sollen, ist eine weitere Erlaubnis erforderlich. Es ist ratsam, lieber einmal zu viel die Einwilligung aller Betroffenen einzuholen, bevor du die Bilder oder Filme verwendest.
Texte – bitte kein «Copy-and-paste»
Auch Texte fallen unter das Urheberrecht und dürfen nur mit Genehmigung der Autorin oder des Autors genutzt werden. Zitate gelten als Sonderform. Sie müssen als solche kenntlich mit Quellenangabe in den Text eingebettet sein und einen Zweck erfüllen.
Wie es rechtlich um die Verwendung von HTML oder CSS-Text bestellt ist, ist noch ungelöst. Hier ist die Rechtsprechung noch unklar.
Die Herausforderungen bei KI im Urheberrecht: Ein Blick auf Plagiarismus und den Schutz geistigen Eigentums
Mit dem Aufkommen von KI-Technologien stehen wir vor neuen Herausforderungen im Bereich des Urheberrechts. Eine der prominentesten ist die Möglichkeit, dass KI-Algorithmen Werke generieren, die stark an bereits existierende Inhalte erinnern. Diese neuen Werke könnten auf geschützten Inhalten basieren, was zu Konflikten bezüglich der Urheberschaft und des Schutzes geistigen Eigentums führen kann.
Die Nutzung von KI-Algorithmen zur Generierung von Inhalten birgt eine Vielzahl von Inputs, darunter berühmte Kunstwerke wie die Mona Lisa oder Werke von Van Gogh. Durch solche Trainingsdaten können KI-Modelle Variationen und Neuinterpretationen dieser bekannten Werke erzeugen, die möglicherweise schwer von den Originalen zu unterscheiden sind. Daher ist es entscheidend, dass Material, das auf diese Weise erzeugt wurde, einer sorgfältigen Prüfung durch den Benutzer oder die Benutzerin unterzogen wird, bevor es verwendet wird.
Um solchen potenziellen Problemen zu begegnen, ist es wichtig, dass Urheber und Nutzer sich bewusst sind, wie KI eingesetzt wird, um Inhalte zu erstellen. Urheber sollten ihre Werke regelmässig überwachen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn sie feststellen, dass ihre Werke ohne Genehmigung verwendet werden. Auf der anderen Seite sollten Nutzer von KI-erzeugten Inhalten vorsichtig sein und sicherstellen, dass sie keine urheberrechtlich geschützten Werke verwenden, ohne die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
Die Entwicklung klarer Richtlinien und Gesetze zur Regulierung der Verwendung von KI in kreativen Prozessen ist entscheidend, um den Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten und rechtliche Grauzonen zu vermeiden.
So schützt du deine Werke
Als Urheberin oder Urheber hast du automatisch bestimmte Rechte an deinem Werk, ohne dass du etwas unternehmen musst. Selbst ein «Copyright»-Hinweis ist nicht erforderlich.
Diese Rechte beinhalten:
- Vervielfältigungsrecht: Du hast das Recht, Kopien deines Werks anzufertigen, unabhängig davon, ob sie verändert sind oder nicht.
- Verbreitungsrecht: Du kannst dein Werk anbieten, verkaufen oder anderweitig in Umlauf bringen.
- Recht des Zugänglichmachens: Du kannst dein Werk öffentlich zugänglich machen.
- Aufführungs- und Vorführungsrecht: Du kannst dein Werk öffentlich vortragen, aufführen oder anderweitig präsentieren.
- Bearbeitungsrecht: Du hast das Recht zu entscheiden, ob, wann und wie dein Werk geändert werden darf und ob es zur Erstellung neuer Werke verwendet werden kann, wie zum Beispiel ein Theaterstück, das auf einem Roman basiert.
So wehrst du dich bei Verletzung des Urheberrechts
Wenn du feststellst, dass deine Rechte an einem Werk verletzt wurden, kannst du rechtliche Schritte einleiten, entweder durch einen Zivil- oder Strafprozess. Es ist jedoch ratsam, zunächst zu versuchen, eine Einigung mit der anderen Partei zu erzielen, da der Weg durch die Gerichte zeitaufwendig und kostspielig sein kann.
Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet kannst du dem Diensteanbieter eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen. Informationen dazu findest du hier.
Wenn du unsicher bist, wer deine Rechte verletzt hat, ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin für Urheberrecht zu konsultieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Antworten auf gängige Fragen zum Urheberrecht im Internet findest du hier.
Das droht bei Verstössen
Ein Disclaimer auf der Website, also das Konstatieren eines Haftungssauschlusses, schützt nicht vor Urheberrechtsverletzungen. Es drohen Geld- oder Haftstrafen. Werden z. B. Kopierschutzmassnahmen umgangen, beträgt die Busse um die 50 000 Franken. Haftstrafen von bis zu einem Jahr bei Privatpersonen und bis zu drei Jahren bei Gewerbetreibenden drohen.
Wenn du eine Abmahnung erhältst, bewahre Ruhe und handle nicht vorschnell, da die Vorwürfe möglicherweise unbegründet sind. Es ist ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass erforderliche Fristen eingehalten und keine überzogenen Forderungen gestellt werden. In der Regel bieten Anwaltskanzleien für solche Fälle kostengünstige Pauschaltarife an.
Eine Zusatzversicherung, die kein Zusatz mehr sein sollte
Hast du eine Hausratversicherung? Falls ja, überprüfe mal die Klauseln. Möglicherweise hast du bereits einen Cyberschutz integriert. Falls nicht, denk darüber nach, deine Versicherung zu aktualisieren oder zu erweitern. Cyberversicherungen, oft im Paket mit Hausratversicherungen, bieten nicht nur Schutz vor Betrugsversuchen wie dem gerade beschriebenen, sondern auch vor anderen unangenehmen Vorfällen: Cybermobbing, Kreditkartenbetrug, Datenverlust, Urheberrechtsverletzungen oder Identitätsdiebstahl.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Online-Diensten kann helfen, Schäden zu verhindern. Und falls doch mal etwas passiert, steht der Cyberschutz parat. In einer Zeit, in der ein Grossteil unseres Lebens online stattfindet, sollte er einfach dazugehören.