Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice und Hybrid‑Work haben sich in vielen Unternehmen fest etabliert. Immer mehr Arbeitende teilen ihre Zeit zwischen Büro und Zuhause auf – ein Wandel, der neue Chancen eröffnet, aber auch Fragen zur Zeiterfassung und zu klaren Rahmenbedingungen aufwirft.
Durchschnittliche Lesezeit: ca. 3,5 Minuten
Das neue Normal?
Zahlreiche Studien zeigen: Homeoffice bleibt. Besonders hybride Modelle – also die Kombination aus Büroarbeit und Arbeiten von zu Hause – gelten als effizient und beliebt. Rund 70 bis 80 Prozent der Arbeitenden fühlen sich in Homeoffice‑ oder Co‑Working‑Umgebungen wohl und möchten diese Flexibilität langfristig beibehalten.
[Weiterlesen: Ist Co-Working – die Zukunft der Arbeitskultur?]
Arbeitspensum steigt
Mit der neuen Flexibilität hat sich auch das Arbeitsverhalten verändert. Feste Blockzeiten sind seltener geworden, und viele Menschen arbeiten über den Tag verteilt – manchmal auch spätabends, wenn die Kinder im Bett sind oder zwischendurch Zeitfenster entstehen.
Diese Freiheit ist wertvoll, führt aber schnell zu Überlastung. Deshalb stellt sich die Frage: Was ist erlaubt? Und wie behalten wir den Überblick?
[Weiterlesen: Das Smartphone als Arbeitsplatz]
Firmenkultur und klare Regeln
Eine gesunde hybride Arbeitskultur braucht Orientierung. Dazu gehören:
- klare Erreichbarkeitszeiten
- realistische Deadlines
- transparente Kommunikation
- und ein gemeinsames Verständnis von Grenzen
Der Rahmen dafür ist gesetzlich definiert.
Von früh bis spät – was ist erlaubt?
Ohne zusätzliche Bewilligung darf in der Schweiz grundsätzlich nur zwischen 6 und 23 Uhr gearbeitet werden. Mit Zustimmung der Mehrheit kann dieses Zeitfenster um eine Stunde verschoben werden.
Nachtarbeit ist nur mit kantonaler Bewilligung erlaubt – und Arbeitende dürfen sie ablehnen. Sonntagsarbeit bleibt grundsätzlich tabu und ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich.
Jugendliche und Schwangere geniessen zusätzlichen Schutz und dürfen in bestimmten Zeiten gar nicht arbeiten.
Sonntagsarbeit? In der Regel ein Tabu
Die gesetzliche Reglung der Nachtarbeitszeit sowie die des arbeitsfreien Sonntags dient der Erholung der Arbeitnehmenden. Daher darf in der Zeit von Samstag, 23 Uhr, bis Sonntag, 23 Uhr, nur gearbeitet werden, wenn dies zuvor ausdrücklich genehmigt wurde. Auch hier ist die Verschiebung des Zeitintervalls um eine Stunde vor oder zurück zulässig, sofern die Mehrheit der Arbeitenden dem zustimmt.
Sonderregeln für Jugendliche und Schwangere
Jugendliche und Schwangere geniessen einen besonderen Schutz. Minderjährige dürfen keine Arbeit in der Nacht oder an Sonntagen verrichten. Genehmigungen, die es dennoch ermöglichen, werden nur unter strengen Auflagen und lediglich in Einzelfällen erteilt.
Schwangere ab dem achten Schwangerschaftsmonat dürfen grundsätzlich zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht mehr arbeiten.
Anwendungen in der Praxis
Für höhere Führungspositionen gelten Ausnahmen, da von ihnen ein erhöhter Arbeitseinsatz erwartet wird. Für alle anderen Mitarbeitenden gelten die gesetzlichen Vorgaben – auch im Homeoffice.
Das bedeutet: Wer nachts oder am Sonntag arbeitet, kann nicht einfach nachträglich Ausgleich verlangen, wenn diese Arbeit nicht erlaubt oder abgesprochen war.
Zeiterfassung schafft Strukturen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Besonders in Homeoffice‑ und Hybrid‑Work‑Modellen ist ein Zeiterfassungssystem entscheidend. Es ermöglicht:
- die Überwachung von Nacht‑ und Sonntagsarbeit
- individuelle Kompensationsregelungen
- automatische Hinweise bei Überschreitungen
- die Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten
Wird die Zeiterfassung um eine Leistungserfassung ergänzt, lassen sich Projekte präziser planen und abrechnen. Zeitfresser werden sichtbar, Pauschalangebote realistischer kalkulierbar.
Bei Green IT Solutions setzen wir auf TimeSafe – mit Badge vor Ort oder Login via PC oder Smartphone, im Büro, im Homeoffice oder unterwegs.
Was Homeoffice, Hybrid‑Work und Zeiterfassung verbindet
- Flexible Arbeitsmodelle brauchen klare Rahmenbedingungen
- Gesetzliche Vorgaben gelten auch im Homeoffice
- Zeiterfassung schützt Mitarbeitende und Unternehmen
- Transparente Prozesse verhindern Überlastung und sichern Ruhezeiten