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Smartphone am Arbeitsplatz – das sollten Sie beachten

Das Smartphone ist unser ständiger Begleiter. Im Zusammenhang damit haben wir uns viele automatische Handlungen antrainiert. Wenn wir wissen wollen, wie spät es ist, ziehen wir es hervor, und wenn wir es schon mal in der Hand haben, ist der Ablenkung Tür und Tor geöffnet.

Durchschnittliche Lesezeit: ca. 2 Minuten 

Durch das Smartphone verschwimmen auch die Grenzen zwischen Beruf und Freizeit. Oft werden in der Freizeit geschäftliche E-Mails beantwortet. Im Gegenzug werden aber auch während der Arbeit private Nachrichten verschickt.

Die ständigen Signale, die das Telefon in Form von Alarmtönen und Vibration von sich gibt, können die gesamte Tagesleistung negativ beeinflussen.

Für die Arbeit bedeutet das, dass die Fehleranfälligkeit steigt, denn unser Gehirn ist nicht wirklich für Multitasking geeignet. Viel lieber erledigt es eine Aufgabe nach der anderen, was in der Arbeit ohnehin nicht die Regel darstellt. Umso schlimmer, wenn die Ablenkung durch das Smartphone hinzukommt. Ausserdem ist die private Nutzung am Arbeitsplatz sowieso verboten, oder …?

Die Rechtslage

Grundsätzlich ist die private Nutzung von Tablets und Smartphones am Arbeitsplatz verboten. Das gilt auch für Geräte, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Wer gegen dieses Verbot verstösst, dem droht eine Abmahnung und bei weiterer Uneinsichtigkeit die Kündigung.

Arbeitszeitbetrug

Wer besonders lange Privates am Arbeitsplatz erledigt, kann sogar wegen Arbeitszeitbetrugs eine Strafanzeige erhalten.

Haftungsausschluss

Unfälle, die auf unsachgemässe Nutzung des Smartphones zurückzuführen sind, gelten als grob fahrlässig. Dann kommt auch die Versicherung nicht mehr für den Schaden auf.

Verbot durch den Arbeitgeber

Drastische Massnahmen wie Abmahnung und Kündigung benötigen allerdings ein ausdrückliches Verbot vom Arbeigeber. Er kann z. B. eine maximale Nutzungszeit für private Zwecke festlegen oder die Benutzung des Smartphones auf Pausen beschränken.

Keine Zweiklassengesellschaft

Solche Regelungen müssen aber für die gesamte Belegschaft und nicht nur für Arbeitnehmer gelten. Einzige Ausnahme: Wer bereits durch übermässigen Smartphone-Gebrauch unangenehm aufgefallen ist, muss mit strengeren Einschränkungen rechnen.

Wenn der Arbeitnehmer das private Smartphone duldet

Kurze Telefonate von wenigen Minuten sind in Ordnung, wenn keine Regeln für die private Nutzung vom Mobiltelefon festgelegt sind. Lange Privatgespräche gehören nicht an den Arbeitsplatz. Kurz auf Nachrichten von Angehörigen zu antworten, ist auch hinzunehmen. Spielen und private Nutzung des Internets hingegen nicht. Länger als zehn Minuten sollte der private Gebrauch des Telefons pro Tag allerdings nicht dauern.

Duldet das der Arbeitgeber über Monate oder sogar Jahre hinweg, stellt die Privatnutzung des Smartphones sogar eine stillschweigende Aufwertung des Arbeitsvertrages dar und ist nicht mehr so einfach zu verbieten.

Was geht gar nicht?

Fotos oder Videos sind tabu. Besonders, wenn sie in sozialen Netzwerken geteilt werden. Sie sind eine mögliche Verletzung des Datenschutzes oder des Persönlichkeitsrechts von Kolleginnen und Kollegen. Das gilt übrigens auch für Betriebsfeiern.

Fazit

Wird die private Nutzung des Smartphones nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber verboten, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre private Nutzung so kurz wie möglich halten. Das Mobiltelefon sollte in erster Linie dafür da sein, für Angehörige in wichtigen Belangen erreichbar zu sein. Diese kommen ohnehin nicht sehr häufig vor und sind in der Regel kürzerer Natur. Alles, was über zehn Minuten pro Tag hinaus geht, ist zu unterlassen.

Arbeitspausen gehören dem Arbeitnehmer und in diesen dürfen Sie Ihr Gerät benutzen. Wenn die Handystrahlung allerdings die Abläufe im Betrieb stört, z. B. in Krankenhäusern, ist das Smartphone auch in Pausen untersagt. Fotos und Videos während der Arbeitszeit aufzunehmen, ist generell tabu!

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