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Serie Bedrohungen im Internet, Teil 3: Sextortion

Nichts, was übers Internet geteilt wird, ist anonym. Dass gerade intimes Material unter keinen Umständen online geteilt werden darf, sollte selbstverständlich sein. Doch gerade damit machen die Erpresser, die hinter Sextortion stecken, ein Millionengeschäft.

Durchschnittliche Lesezeit: ca. 2 Minuten

NIEDERTRÄCHTIGE ERPRESSUNG

Der Begriff Sextortion setzt sich aus Sex und Extortion – englisch für Erpressung – zusammen, und genau darum geht es auch. Die Erpresser drohen den Betroffenen damit, anzügliche Bilder, derer sie habhaft werden konnten, zu veröffentlichen, sollten diese den Forderungen nicht nachkommen.

FAKE SEXTORTION

Die vergleichsweise harmlose Form davon ist Fake Sextortion. Hier gaukeln die Betrüger nur vor, sie hätten scheinbar kompromittierendes Material. Die Aufforderung – meist per E-Mail, massenhaft als Spam versandt – kann mit echten Namen oder geleakten Passwörtern versehen sein, um zusätzlich Unsicherheit zu schüren, doch letztlich bleibt es bei leeren Drohungen, denn die Täter haben in Wahrheit nichts in der Hand. Wird als Bezahlung eine Kryptowährung wie Bitcoins gefordert, sollten die betrügerischen E-Mails an reports@stop-sextortion.ch weitergeleitet werden, denn Adressen von Bitcoin-Konten sind eindeutig. Mit dieser einfachen Masche, dem Gefühl der Unsicherheit ihrer Opfer und den vergleichsweise geringen Beträgen, haben die Übeltäter Erfolg. Es läppert sich. Anfang 2019 wurden nach einer Fake-Sextortion-Welle auf einem betrügerischen Konto nach knapp fünf Tagen bereits Bitcoins im Wert von über 40’000 Franken einbezahlt. Auch Konten, auf denen sich Mehrere Millionen angesammelt hatten, wurden bereits entdeckt.

ECHTE SEXTORTION

Die wesentlich schwerwiegendere Form der Online-Erpressung ist jedoch die echte Sextortion. Hier werden die potenziellen Opfer auf Sozialen Netzwerken, Dating-Plattformen oder -Apps (z. B. Tinder) oder über Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp angesprochen. Oft machen sich die Betrüger hier auch Kenntnisse, die sie durch Social Engineering gewonnen haben, zu Nutze oder operieren von infizierten Accounts aus dem Bekanntenkreis des Opfers aus. Was anschliessend folgt, ist der Austausch von intimem Material, entweder als Bildmaterial oder über Videochats, nach dem Motto «Zeigst du mir deins, zeig ich dir meins». Das aufreizende Material, das die Erpresser als Köder verwenden, wurde aus unterschiedlichen Quellen dreist zusammengestohlen! Was dann folgt, ist das böse Erwachen, wenn sich die Traumbekanntschaft als gemeiner Betrüger zu erkennen gibt.

Auch diese Masche ist erfolgreich. Aus Scham zahlen die Opfer häufig eine stolze Summe, bei der es in der Regel aber nicht bleibt.

WEGE AUS DER ERPRESSUNG

Vorsicht ist besser als Nachsicht! Am besten ist es, sich erst gar nicht auf derartige Verführungen einzulassen, so verlockend sie auch sein mögen. Am besten ist es, keine Freundschaftsanfragen oder Einladungen anzunehmen, wenn die Person nicht aus dem realen Leben bekannt ist. Sobald ein Chat eine eindeutig schlüpfrige Wendung annimmt, nichts teilen, den Chat am besten abbrechen und das Profil aus der Freundesliste löschen und melden. Es haben sich auch Fälle ereignet, bei denen harmloses Material auf belastende Weise verändert wurde.

Fallen Passwörter, die noch in Benutzung sind, sollten sie unverzüglich geändert werden.

Wer Opfer von Sextortion wurde, darf eines auf keinen Fall: zahlen. Wurden tatsächlich kompromittierende Bilder verbreitet, sollte von der jeweiligen Plattform, die Löschung gefordert, sämtliche Vorfälle, Chats, E-Mails, geleistete Zahlungen und Beweismaterial abgespeichert und umgehend bei der Kantonspolizei Anzeige erstattet werden. Erpressung ist eine Straftat, die von der Strafverfolgung von Amts wegen verfolgt werden muss. Zur unangebrachten Scham besteht kein Grund, es ist die Aufgabe der Polizei, derartige Verbrechen zu ahnden und nicht menschliche Schwächen.

Weitere Informationen finden Sie unter Stop Sextortion und bei der der Schweizerischen Kriminalprävention.

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